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Die berufliche Vorsorge soll den Versicherten nach dem Austritt aus dem Arbeitsleben die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung ermöglichen. Wie funktioniert die zweite Säule? Wer unterliegt der BVG-Pflicht? Wie hoch sind die Anteile von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden? Welche Möglichkeiten der beruflichen Vorsorge gibt es für selbständig Erwerbende? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die berufliche Vorsorge aus Sicht von Arbeitgeber:innen und Einzelunternehmer:innen.

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der buchhalterischen Erfassung der Löhne beziehungsweise der Personalaufwendungen. Zur Lohnbuchhaltung gehören nicht nur die Lohnabrechnung, das Verwalten der Personalstammdaten sowie das Führen der individuellen Lohnkonten aller Mitarbeitenden, sondern auch das Ermitteln und Zahlen von Sozialbeiträgen. Nachfolgend gehen wir näher auf die zweite Säule der beruflichen Vorsorge ein.

Lesetipp: In diesem Blogbeitrag findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Sozialbeiträge und Abzüge in der Lohnbuchhaltung.

So funktioniert die berufliche Vorsorge in der Schweiz

Was ist die zweite Säule? Die berufliche Vorsorge wurde in der Schweiz 1972 in die Verfassung aufgenommen. Die zweite Säule hat – neben der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen (EL) als erste Säule – die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Ihr Ziel ist, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert Mindestleistungen für das Alter, im Todesfall und bei Invalidität.

Wie funktioniert die zweite Säule? Die Altersvorsorge in der zweiten Säule basiert auf einem individuellen Sparprozess, der mit dem Erreichen des Rentenalters endet. Das während der Jahre auf dem individuellen Konto der Versicherten angesparte Altersguthaben dient der Finanzierung der Altersrente. Die Altersgutschrift wird gemeinsam von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert und jährlich dem Alterskonto der versicherten Person gutgeschrieben. Die obligatorische berufliche Vorsorge endet mit Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters von 64 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern. Das vorhandene Kapital wird mit einem Umrechnungsfaktor von 6,8 Prozent in die jährliche Altersrente umgewandelt.

Das musst du als Arbeitgeber:in über berufliche Vorsorge wissen

Wer ist BVG-pflichtig? Das BVG- Obligatorium gilt für alle unselbständig Erwerbenden, die schon in der ersten Säule versichert sind und mindestens 21’510 CHF pro Jahr verdienen. Die obligatorische Versicherung beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens mit Vollendung des 17. Altersjahres. Bis zum Erreichen des 24. Altersjahres decken die Beiträge nur die Risiken „Tod und Invalidität“ ab. Ab dem Alter von 25 Jahren kommt zusätzlich der Sparanteil für die Altersrente hinzu.

Als unselbständig erwerbend gilt, wer von einem Arbeitgebenden angestellt ist und Lohn bezieht. Dazu gehören in den meisten Fällen auch freie Mitarbeitende. Beschäftigst du als Unternehmer:in also einen oder mehrere Mitarbeitende, musst du Sozialabzüge bezahlen. Bei geringfügigen Entgelten von bis zu 2’300 CHF im Jahr musst du die Beiträge nur auf Verlangen des Beitragspflichtigen entrichten. Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten sind vom BVG-Obligatorium ausgenommen. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen muss der Beitrag der Arbeitgebenden «mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller ihrer ArbeitnehmerInnen.» Ebenfalls wie bei der AHV schulden die Arbeitgebenden die gesamten Beiträge. Das heisst, Unternehmen zahlen ihren Anteil sowie denjenigen der Arbeitnehmenden, der sie vom Lohn abziehen.

Wie hoch ist der BVG-Anteil von Arbeitgeber:innen?

Bei einer GmbH gelten auch geschäftsführende Unternehmer:innen als angestellt und unterliegen somit der BVG-Pflicht. Mitarbeitende einer AG sind ebenfalls Angestellte und dadurch obligatorisch BVG-versichert. Arbeitgebende schulden wie oben beschrieben für jeden Mitarbeitenden den gesamten BVG-Beitrag. Der Anteil von dir als Arbeitgeber:in muss gleich gross oder grösser sein als derjenige, den dein Unternehmen den Mitarbeitenden direkt vom Lohn abzieht. Die Höhe der BVG-Abzüge hängt vom Lohn, Alter und Vorsorgeplan ab.

Worauf basieren die BVG-Beiträge? Berechne für die Ermittlung der BVG-Beiträge zuerst den kompletten Bruttolohn pro Mitarbeiter:in. Der AHV-Jahreslohn ist massgebend für die Berechnung des versicherten Lohns in der zweiten Säule. Monatslohn, Stundenlohn, Feriengeld und 13. Monatslohn sind BVG-pflichtig. Gelegentlich anfallende Lohnbestandteile wie Überzeitentschädigung oder Treueprämien können Arbeitgebende ausschliessen. Kranken- und Unfalltagegeld sind nicht BVG-pflichtig.

Achtung: Lohnausweise sind im strafrechtlichen Sinne Urkunden. Bewusst oder unwissentlich falsch ausgefüllte Lohnausweise können den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Voll automatisierte Buchhaltungssysteme helfen dir beim Erstellen von Lohnausweisen, vereinfachen deine Lohnbuchhaltung und weisen die tiefste Fehlerquote auf.

Was müssen Einzelunternehmer:innen bei der beruflichen Vorsorge beachten?

Sozialversicherungsrechtlich selbständig erwerbend sind Personen, die «unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen», schreibt die AHV-IV in einem Merkblatt vom Januar 2022. Gründer:innen von Einzelunternehmen gelten in der Regel als selbstständig Erwerbende und sind somit für ihre Absicherung weitgehend selbst verantwortlich. Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und der Beitritt in eine Pensionskasse ist freiwillig. Als selbständig erwerbende Person kannst du dich bei der Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands versichern lassen. In der Schweiz bieten zahlreiche Berufs- oder Branchenverbände die Möglichkeit, sich bei eigens für sie gegründeten Vorsorgeeinrichtungen zu versichern.

Berufliche Vorsorge – ob für deine Mitarbeitenden oder für dich als Einzelunternehmer:in – solltest du in keinem Lebensabschnitt vernachlässigen. Dies muss aber nicht heissen, dass der Aufwand dafür ausufern sollte. Möchtest du wissen, wie du die Lohnbuchhaltung innert weniger Minuten pro Woche erledigen kannst? Buche hier eine kostenlose Demo der Schweizer Buchhaltungslösung Accounto.