Sie haben Ihre Inhaberaktien noch nicht in Namenaktien umgewandelt? Dann ist es jetzt höchste Zeit, dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Versäumen Sie nämlich die Frist vom 30. April 2021, droht Ihnen Ungemach. In diesem Blog-Beitrag gehen wir auf die negativen Konsequenzen ein und zeigen ausserdem, wie rasch und unkompliziert Sie Ihre Inhaberaktien umwandeln können.