Treuhand

Ab Januar 2024 gelten schweizweit neue Mehrwertsteuersätze. Welche Auswirkungen hat die Erhöhung auf den Arbeitsalltag von Treuhänder:innen? In diesem Blogbeitrag gibt es eine Übersicht, was die neuen Mehrwertsteuersätze für Ihr Treuhandunternehmen bedeuten.

Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Im September 2022 stimmte das Schweizer Stimmvolk über eine Zusatzfinanzierung der AHV mittels einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Bis 2032 sollen so schätzungsweise rund 12.4 Milliarden zusätzliche Einnahmen für die AHV entstehen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde mit 55,1 Prozent der Stimmen angenommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024 beschlossen. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz steigt von 7,7 auf 8,1 Prozent, der reduzierte Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent und der Sondersatz für Beherbergungen von 3,7 auf 3,8 Prozent. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen und Konsument:innen in der Schweiz, die Mehrwertsteuer zahlen.

Das bedeutet die neue Mehrwertsteuer für die Rechnungsstellung

Was müssen Treuhandunternehmen nach der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze bei der Abrechnung ihrer Leistungen und der Rechnungsstellung beachten? Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Rechnung zu deklarieren sind, ist gemäss dem Eidgenössischen Finanzdepartement der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Bei periodisch erbrachten Leistungen wie Abonnements oder Dienstleistungspaketen ist ebenfalls der Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend. Vor dem 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Mehrwertsteuersätzen, ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.

Weisen Sie mehrere Leistungen, die Ihr Treuhandunternehmen im Jahr 2023 als auch 2024 erbracht hat, auf der gleichen Rechnung aus, dann sollten Sie diese getrennt mit dem separaten Steuersatz aufführen. Wollen oder können Sie dies nicht, müssen Sie alle Leistungen mit den ab 1. Januar 2024 höheren Steuersätzen verrechnen. Teilzahlungen sind mit dem Steuersatz zu verrechnen, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt.

Es ist empfehlenswert, per Ende Dezember 2023 alle bereits durchgeführten Arbeiten zu verrechnen beziehungsweise zu fakturieren – auch dann, wenn diese Aufgaben noch nicht komplett fertig sind.  Bei bereits abgeschlossenen Verträgen, die über das Jahresende 2023 überausgehen, sollten Sie eine schriftliche Anpassung betreffend der per 1. Januar 2024 geltenden Mehrwertsteuersätze machen.

So können Sie KMU bei der Umstellung auf die neuen Mehrwertsteuersätze unterstützen

Weisen Sie Ihre KMU-Kund:innen frühzeitig darauf hin, dass sie per Anfang 2024 auf ihre erbrachten Leistungen die höhere Mehrwertsteuer verrechnen müssen. Geben Sie am besten gleich praktische Tipps, was sie dabei beachten müssen. Veränderungen wie die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze sind eine gute Gelegenheit, um Ihren Mandant:innen zu zeigen, dass Ihr Treuhandunternehmen sie umfassend und proaktiv beraten kann. Stellen Sie beispielsweise eine kurze Wegleitung oder eine Checkliste, was Ihre Kund:innen beachten müssen, zusammen. Achten Sie darauf, dass die Dokumentationen praxisorientiert und verständlich sind.

Diese Art proaktiver Beratung könnte die Zukunft der Treuhandbranche sein. Statt Routinetätigkeiten abzuwickeln, geht es im Treuhandwesen laut einer Studie von Accounto und Treuhand Suisse nämlich mehr denn je darum, innovative Dienstleistungen zu entwickeln und die Beratungskompetenz auszubauen. Marktbeobachtende gehen davon aus, dass in nicht allzu ferner Zukunft nur noch wenige KMU bereit sind, die Abwicklung von repetitiven Aufgaben – die oftmals hohes Automatisierungspotenzial aufweisen – zu honorieren.

Was bedeutet diese Transformation der Treuhandbranche für Ihr Treuhandunternehmen? Die Unterstützung, die Sie als Treuhandprofi bieten, kann künftig von der Überwachung der Buchführung Ihrer Mandant:innen, über das Erstellen von Reports zu den wichtigsten Geschäftszahlen, bis hin zum komplettem Finanzmanagement reichen. Diese Verlagerung der Arbeit von Treuhänder:innen hat für KMU den Vorteil, dass sie von Finanzexpert:innen, die mit Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche vertraut sind, passgenaue Leistungen beziehen können – und dies, ohne einen hohen Monatslohn für eine Finanzdirektions- oder CFO-Stelle zu bezahlen.

Mit neuen Geschäftsmodellen, sich verändernden Kundenerwartungen und dem vermehrten Aufkommen innovativer Technologien ist das Treuhandwesen in den letzten Jahren komplexer geworden. Vor allem kleinere Treuhandunternehmen dürften angesichts dieser zunehmenden Komplexität künftig nicht mehr in der Lage sein, alle Kundensegmente effektiv und effizient zu bedienen. Um konstant die bestmöglichen Beratungsservices anbieten zu können und von Skaleneffekten zu profitieren, sollten Sie sich auf die für Ihr Treuhandunternehmen lukrativsten und spannendsten Kundensegmente fokussieren. Machen Sie dazu eine Kundensegmentierung. Teilen Sie dabei bestehende und potenzielle Kund:innen anhand von Merkmalen wie Branche, Unternehmensgrösse, Rechtsform oder Lebenszyklusphase in Gruppen auf. Bestimmen Sie abschliessend, welche Kundensegmente Ihr Treuhandunternehmen in Zukunft bearbeiten kann und will.

Wie Treuhandsoftware die Übergangsphase einfacher gestalten kann

Haben Sie die für Ihr Treuhandunternehmen relevanten Kundengruppen definiert, sollten Sie sich auf für diese Zielgruppe ausgerichtete Beratungsdienstleistungen – zum Beispiel zu Themen wie der Umgang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer – fokussieren. Treuhandsoftware wie Accounto kann den Satzwechsel von der bisherigen auf die erhöhten Mehrwertsteuersätze vereinfachen, indem Sie einfach die neuen Steuersätze hinterlegen und diese von der Treuhandsoftware per Anfang 2024 überall übernommen werden.

Finden Sie jetzt heraus, wie die Schweizer Treuhandsoftware Accounto Ihr Treuhandunternehmen bei Veränderungen wie der Erhöhung der Mehrwertsteuer unterstützen kann.

Die Auslagerung von Routinetätigkeiten wie die Belegextraktion, das Abstimmen von Nebenbüchern oder das Erstellen von Reports zu den Unternehmenskennzahlen an intuitiv bedienbare Treuhandsoftware entlastet Treuhandunternehmen zudem signifikant und kann die Folgen des anhaltenden Fachkräftemangels abschwächen. So können sich Treuhandprofis unter anderem stärker auf die persönliche Beratung ihrer Mandant:innen und das Entwickeln von neuen Services, mit denen ihr Treuhandunternehmen auch in Zukunft bei KMU punktet, konzentrieren.