KMU

Die Anzahl der Firmenneugründungen hat in der Schweiz im Jahr 2021 ein Allzeithoch erreicht. Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Wahl der Rechtsform hat für dich als Unternehmer:in finanzielle, rechtliche und steuerliche Konsequenzen. In diesem Blogbeitrag gibt es einen Überblick rund um die häufigsten Rechtsformen und deren Vor- sowie Nachteile für dich und dein Unternehmen.

Über 50’000 Firmen wurden in der Schweiz im letzten Jahr gegründet. Gemäss dem KMU-Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft erreichte die Anzahl Neugründungen 2021 damit ein Rekordhoch. «Während sich die Schweizer Wirtschaft erholt, erfahren die Firmengründungen ein kräftiges Wachstum. Die neuen Unternehmerinnen und Unternehmer sahen für die Lancierung ihres Geschäfts offenbar mehr Chancen als Risiken», lautet das Fazit des News-Beitrags auf dem KMU-Portal.

Welche Rechtsformen gibt es in der Schweiz?

Firmen sind entweder Einzelunternehmen oder Gesellschaften. Einzelunternehmen gehören einer Person, Gesellschaften mehreren Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Inhaber:innen eines Einzelunternehmens tragen die unternehmerische Verantwortung allein, während sie diese bei Gesellschaften aufteilen.

Gesellschaften können in mehreren Rechtsformen auftreten. Nach Schweizer Recht gibt es folgende Rechtsformen:

  • Einzelfirma
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Genossenschaft
  • Stiftung
  • Verein

Für Unternehmen gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Bestimmungen. Einer der wichtigsten Unterschiede ist der Umgang mit dem unternehmerischen Risiko. Je nach Rechtsform ist zudem der Handlungsspielraum für Unternehmer:innen mehr oder weniger stark begrenzt. Auch bei der Besteuerung spielt die Rechtsform eine wichtige Rolle. Die meisten Neugründer:innen wählen hierzulande als Unternehmensform eine Einzelfirma, AG oder GmbH, weswegen wir nachfolgend näher auf diese Rechtsformen eingehen.

Das bedeutet es, wenn du ein Einzelunternehmen hast

Eine Einzelfirma eignet sich laut dem KMU-Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft besonders für Tätigkeiten, die stark personenbezogen sind. So wählen viele Ärzt:innen, Architekt:innen oder Anwält:innen diese Rechtsform für ihre Unternehmungen. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden als diejenige einer GmbH oder einer AG. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, um eine Einzelfirma zu gründen. Als Inhaber:in einer Einzelfirma trägst du das unternehmerische Risiko allein und haftest mit deinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Im Gegenzug hast du grosse unternehmerische Freiheit und kannst selbst über die Gewinnverwendung entscheiden. Gründer:innen von Einzelunternehmen gelten in der Regel als selbstständig Erwerbende und sind somit für ihre Absicherung weitgehend selbst verantwortlich. Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und der Beitritt in eine Pensionskasse ist freiwillig. Für Einzelunternehmen gibt es keine getrennte Besteuerung von Geschäfts-, Privateinkommen und -vermögen. Aufgrund der Steuerprogression kann dies ein Nachteil sein, da das gesamte Einkommen deines Unternehmens in die private Steuerrechnung reinfliesst.

Was müssen Einzelunternehmer:innen bei der Buchhaltung beachten? Ein Einzelunternehmen mit weniger als 500’000 CHF Umsatz pro Geschäftsjahr muss mindestens eine Buchhaltung führen, welche Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage umfasst. Ab einem Jahresumsatz von mehr als 500’000 CHF gestaltet sich die Buchhaltung komplexer Hierfür gelten die im Schweizer Obligationenrecht Artikel 957 ff beschriebenen Regeln. Viele Einzelunternehmer:innen halten ihre Finanzzahlen im Tabellenkalkulationsprogramm Excel fest. Sobald eine Unternehmung wächst und sich professionalisiert, stösst Excel aber an seine Grenzen.

Lesetipp: In diesem Blogbeitrag findest du 5 Gründe, wieso Excel nicht das richtige Tool für deine Buchhaltung ist.

Dies sind die Vor- und Nachteile einer GmbH

Je höher das Unternehmerrisiko oder der finanzielle Einsatz, desto mehr spricht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). An einer GmbH sind eine oder mehrere Personen oder auch Handelsgesellschaften beteiligt. Zur Gründung einer GmbH ist gemäss OR-Artikel 773 ein Stammkapital von 20’000 CHF notwendig. Die Gesellschafter:innen einer GmbH haften nur beschränkt und damit – anders als Einzelunternehmer:innen – nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Geschäftsführer:innen einer GmbH haften jedoch persönlich für Schäden, die sie durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Der Gewinn einer GmbH lässt sich nicht frei verwendet, da das Gesetz ide Bildung von Reserven vorsieht.

Bei einer GmbH gelten auch geschäftsführende Unternehmer:innen als angestellt und somit sozialversichert. Ausgeschütteter Unternehmensgewinn in Form von Dividenden und Tantiemen unterliegen der Doppelbesteuerung. Das heisst, sowohl bei der juristischen Person (der GmbH) als auch bei dir als Privatperson fallen Steuern an. Zum einen muss die juristische Person eine Gewinnsteuer entrichten und zum anderen müssen Inhaber:innen die Dividendeneinkünfte als Einkommen versteuern.

Eine GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Was heisst das? Im Gegensatz zur einfachen Buchhaltung werden bei der doppelten Buchführung sämtliche Einnahmen und Ausgaben nicht nur einmal, sondern gleich zweimal erfasst: Du musst zum einen erfassen, auf welchem Konto die Bewegung stattfand (Konto) und zum anderen wozu dein Unternehmen das Geld verwendet (Gegenkonto).

Dass musst du wissen, bevor du eine AG gründest

Eine Aktiengesellschaft (AG) können eine oder mehrere natürliche bzw. juristische Personen gegründen. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das in Teilsummen (die Aktien) zerlegt ist. Das Gesellschaftskapital (auch Aktienkapital genannt) muss mindestens 100’000 CHF betragen. Aktionär:innen haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital. Die Geschäftsführung – bestehend aus Verwaltungsrat und Geschäftsleitung – kann allenfalls mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt. Für eine AG ist die Bildung von Reserven im Gesetz vorgeschrieben. Demnach dürfen Aktionäre den Gewinn nicht frei verwenden.

Mitarbeitende einer AG gelten als Angestellte und sind dadurch obligatorisch sozialversichert. Genauso wie bei einer GmbH unterliegt der Unternehmensgewinn einer AG der Doppelbesteuerung. Die Gesellschaft muss Kapital- und Gewinnsteuern bezahlen, während die Aktien als Privatvermögen der Aktionär:innen steuerpflichtig sind. Auch eine AG muss der doppelten Buchführungspflicht nachkommen.

Buchhaltung spielt unabhängig von der Rechtsform eine zentrale Rolle für dein Unternehmen

Ob Einzelunternehmen, GmbH oder AG: Die Anforderungen an die Buchhaltung unterscheiden sich je nach Rechtsform, Unternehmensgrösse und Branche stark. Auch wenn die Buchhaltung eines Einzelunternehmens weniger aufwändig ist, solltest du diese bei keiner Rechtsform vernachlässigen. Eine präzise und im besten Fall tagesaktuelle Buchhaltung ist eine wichtige Grundlage, um datenbasierte und neutrale Geschäftsentscheidungen zu treffen. Gemäss dem oben erwähnten KMU-Portal ist die fehlende Kontrolle über Finanzen sogar einer der Hauptgründe, wieso Unternehmen in der Schweiz scheitern. Nur wenn du deine Zahlungseingänge und -ausgänge lückenlos verbuchst, weisst du, wie es wirklich um dein Unternehmen steht.

Damit der Aufwand für die Buchhaltung für wachsende Unternehmen überschaubar bleibt, arbeiten immer mehr Unternehmer:innen mit einem voll automatisierten Buchhaltungssystem. Dieses Tool kümmert sich sowohl um Routineaufgaben und als auch um Ausnahmefälle. Mit der Lösung von Accounto beispielsweise müssen die User nur noch Belege übermitteln, mit wenigen Klicks Rechnungen erstellen und diese freigeben.

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