Teilhaber:innen einer Unternehmung haben das Anrecht, einen verhältnismässigen Teil des Gewinns für sich zu beanspruchen. Das Unternehmen kann jedoch den erwirtschafteten Gewinn nicht vollumfänglich ausschütten. Das Obligationenrecht sieht nämlich hierfür Reserven vor. Was bedeutet dies und wie darf dein Unternehmen den Gewinn verwenden? In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Gesetze und Richtlinien deine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei der Gewinnverwendung befolgen muss.