KMU

Unternehmer:innen, welche aktiv in ihrem Unternehmen arbeiten, können sich die Arbeitszeit und das unternehmerische Risiko kompensieren lassen. Diese Kompensation erfolgt in Form von Lohn oder Dividendenausschüttungen. Dabei stellt sich die Frage, ob ein über dem Marktdurchschnitt liegender Lohn und dafür eine tiefe oder gar keine Dividende oder ein vergleichsweise tieferer Lohn und eine hohe Dividende mehr Sinn macht. Wie du deine Kompensation auf Lohn und Dividenden verteilst, hängt von Faktoren wie der Höhe der Einkommens- und Gewinnsteuer, den Lohnnebenkosten sowie den Pensionskassenbeiträgen ab. Die gewählte Aufteilung beeinflusst unter anderem die Höhe der Einkommens- und Gewinnsteuern, Lohnnebenkosten sowie Pensionskassenbeiträge. In diesem Blogbeitrag findest du die wichtigsten Vor- und Nachteile von Lohn oder Dividende für dich und für dein Unternehmen.

Was du über Dividenden wissen musst

Was ist eine Dividende? Als Dividende lässt sich derjenige Teil des Unternehmensgewinns bezeichnen, der sich Teilhaber:innen einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausschütten. Achtung: Damit ein Teil der Kompensation für deine Arbeit und das unternehmerische Risiko in Form einer Dividende erfolgen kann, muss dein Lohn mindestens dem Marktwert entsprechen. Weiter unten erfährst du nähere Details, welche Voraussetzungen für Dividendenausschüttungen erfüllt sein müssen.

Wie erfolgt die Dividendenbesteuerung? Hierzulande werden Dividenden auf Beteiligungsquoten von mindestens 10 Prozent sowohl vom Bund als auch von den Kantonen privilegiert besteuert. Während bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) die Gewinne als Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit durch die Inhaber:innen versteuert werden, unterliegen Gewinne von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) einer doppelten wirtschaftlichen Belastung. Diese Beträge werden einmal bei der Kapitalgesellschaft als Gewinn und ein zweites Mal bei den Teilhaber:innen als Dividende besteuert. Vor allem für Personenunternehmen und KMU, die weder AG noch GmbH sind, kann es sich steuertechnisch lohnen, einen Teil der Kompensation in Form von Dividenden zu tätigen.

Es gibt kein Universalrezept, wie Personenunternehmer:innen und KMU die Frage nach Lohn oder Dividenden beantworten und somit ihren Ertrag maximieren und die Steuerbelastung tief halten können. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

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Option 1: hoher Lohn, tiefe oder gar keine Dividende

  • hohe Einkommenssteuern für Unternehmer:innen
  • hohe Lohnnebenkosten
  • tiefe Gewinnsteuern für die Firma
  • mehr Pensionskassenbeiträge

Unternehmer:innen arbeiten vielfach mehr als Angestellte und gerade in der Anfangsphase der Unternehmung gelingt es kaum, Arbeitszeit und unternehmerisches Risiko marktgerecht zu entschädigen. Da scheint es nur fair, sich nach Jahren harter Arbeit einen über dem Marktdurchschnitt liegenden Lohn auszuzahlen und als Privatperson über mehr flüssige Mittel zu verfügen. Der grosse Zahltag bringt jedoch auch einen gewichtigen Nachteil mit sich: Ein im Marktvergleich hoher Lohn bedeutet aufgrund der Steuerprogression höhere Einkommensteuern. Im Gegenzug muss dein Unternehmen weniger Gewinn versteuern, es fallen also für die Firma tiefere Gewinnsteuern an.

Sämtliche Entgelte aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit unterliegen der AHV. Mit einem hohen Lohn bezahlst du als Unternehmer:in auch mehr Pensionskassenbeiträge und Sozialabgaben, sprich Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV) oder die Erwerbsersatzordnung (EO). Option 1 – hoher Lohn und tiefe oder gar keine Dividende – ist deshalb vor allem bei starkem Vertrauen in die Vorsorgeeinrichtungen sinnvoll.

Option 2: tieferer (aber noch marktüblicher) Lohn, hohe Dividenden

  • tiefe Einkommensteuern für Unternehmer:innen
  • tiefe Lohnnebenkosten
  • hohe Gewinnsteuern für die Firma
  • weniger Pensionskassenbeiträge
  • zusätzliche Steuern infolge von Dividendenerträgen

Mit einem gerade so im Marktdurchschnitt liegenden Lohn bezahlst du weniger Einkommensteuern und tiefere Pensionskassenbeiträge. Die Dividendenerträge führen jedoch zu mehr Gewinnsteuern für dein Unternehmen und es fallen zusätzliche Steuern für die Dividendenerträge an. Diese sind jedoch tiefer als Einkommenssteuern und unter dem Strich bezahlst du mit Option 2 weniger Steuern.

Wann dürfen sich Unternehmer:innen Dividenden ausschütten?

Option 2 – tiefer Lohn und höhere Dividenden – ist seit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II im Jahr 2008 vor allem für Personenunternehmen und KMU attraktiver geworden. Seit 2009 wurde nämlich die Doppelbesteuerung von Dividenden entschärft und seit 2020 werden in der Schweiz Dividenden vom Bund zu 70 Prozent und in den Kantonen zu mindestens 50 Prozent besteuert. Das heisst, dass du auf Dividenden weniger direkte Bundessteuer bezahlen musst als auf sonstiges Einkommen. Zudem bedeutet ein tieferer Lohn wie oben aufgezeigt weniger Lohnnebenkosten und tiefere Pensionskassenbeiträge.

Gibt es Grenzen, wie tief der Lohn gehalten werden darf, wenn stattdessen höhere Dividenden ausgeschüttet werden? Ja, die Kompensation durch Lohn und Dividenden ist gesetzlich geregelt. Der Schweizer Business-Plattform Weka zufolge wird von einer «Lohnumgehung» gesprochen, wenn anstelle von Lohnbezügen durch die Inhaber:innen Dividenden ausgeschüttet werden. Ausgleichskassen und Gerichte müssen in den letzten Jahren immer öfter beurteilen, ob Dividenden überhöht waren und nachträglich als Lohnzahlungen mit den darauf lastenden Sozialversicherungsabzügen (AHV/IV/ALV/EO) qualifiziert werden müssen.

Wie oben beschrieben darf dein Lohn als Unternehmer:in nicht unter dem Marktdurchschnitt liegen, damit du dir eine hohe Dividende auszahlen darfst. Ob der Lohn marktüblich ist, kannst du mit dem Lohnrechner Salarium des Bundesamtes für Statistik herausfinden. Auch das Bundesgericht verweist auf diesen Lohnrechner bei der Beurteilung, ob ein Lohn dem Marktwert entspricht. Bei einer Unterschreitung des marktüblichen Lohns sind Dividendenzahlungen auf 10 Prozent im Verhältnis zum Eigenkapital begrenzt. Die ausgerichtete Dividende sollte also weniger als 10 Prozent des Unternehmenswertes ausmachen. Ansonsten drohen Nachforderungen der Ausgleichskasse. Ist die Dividendenrendite höher als 10 Prozent und liegt der Lohn unter dem Marktwert, klassifiziert die Ausgleichskasse Teile der Dividende als beitragspflichtigen Lohn – und zwar bis ein Marktlohn erreicht ist.

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