Hast du in diesem Jahr Fristen verpasst und Verzugszinsen zahlen müssen? Hast du dir für nächstes Jahr vorgenommen deine Dokumente fristgerecht einzureichen, es fehlt dir aber der Überblick?
Damit dir das im nächsten Jahr einfacher fällt, haben wir die wichtigsten Buchhaltungsfristen für dich zusammengefasst:
Was | Abrechnungsperiode | Termine und Fristen | Informationen zur Frist |
MWST-Effektive Methode | MWST-Fristverlängerung Allgemeine Informationen | ||
1. Quartal | 01.01. – 31.03. | 31. Mai | |
2. Quartal | 01.04. – 30.06. | 31. August | |
3. Quartal | 07.07. – 30.09. | 30. November | |
4. Quartal | 01.10. – 31.12. | 28. Februar | |
MWST-Saldo Methode | |||
1. Semester | 01.01. – 30.06. | 31. August | |
2. Semester | 01.07. – 31.12. | 28. Februar | |
Berichtigungsabrechnung (gilt für alle MWST- Abrechnungsmethoden) | Steuerperiode (Kalenderjahr) | 240 Tage bzw. 8 Monate nach betreffendem Geschäftsjahr | MWST-Jahresabstimmung |
Lohnbescheinigung & Lohnsumme | Kalenderjahr | 30. Januar | Fristen, Informationen & Formulare |
Quellensteuer | Monatlich | 30 Tage | Organisationen der kantonalen Behörden |
Jahresabschluss | Geschäftsjahr oder Kalenderjahr | KMU: 180 Tage bzw. 6 Monate | Geschäftsjahr und Kalenderjahr Dein erster Jahresabschluss? Was du wissen solltest! |
Solltest du diese Fristen verpassen, wird dir ab dem Fälligkeitsdatum, ein Verzugszins verrechnet. Bei den entsprechenden Behörden kannst du eine Fristverlängerung beantragen. Bedenke dabei aber, dass dein Antrag auf Verlängerung, keinen Einfluss auf die geschuldeten Verzugszinsen hat. Der Verzugszinssatz bei einer verspäteten Zahlung der MWST beträgt beispielsweise 4 %.
Mit unserer Übersicht solltest du nun allfällige Verzugszinsen im nächsten Jahr vermeiden können. Wenn du dich jedoch gar nicht mehr um Fristen, Verlängerungen und Verzugszinsen kümmern möchtest, dann vereinbare jetzt ein unverbindliches Gespräch mit uns! Accounto hilft dir dabei, deine Buchhaltung voll automatisiert zu führen und deine Buchhaltungsfristen einzuhalten.