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Teilhaber:innen einer Unternehmung haben das Anrecht, einen verhältnismässigen Teil des Gewinns für sich zu beanspruchen. Das Unternehmen kann jedoch den erwirtschafteten Gewinn nicht vollumfänglich ausschütten. Das Obligationenrecht sieht nämlich hierfür Reserven vor. Was bedeutet dies und wie darf dein Unternehmen den Gewinn verwenden? In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Gesetze und Richtlinien deine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei der Gewinnverwendung befolgen muss.

Wenn wir umgangssprachlich von Unternehmensgewinn oder schlicht von Gewinn sprechen, ist meistens der Bilanzgewinn gemeint. Was ist der Bilanzgewinn? In der Finanzbuchhaltung ist der Bilanzgewinn, der in der Bilanz ausgewiesene Teil des Gewinns eines Unternehmens. Ausgangspunkt für die Berechnung des Bilanzgewinns ist der festgestellte Jahresüberschuss, also die positive Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen im entsprechenden Geschäftsjahr. Über die Verwendung des Bilanzgewinns hat die Generalversammlung das letzte Wort. Der Verwaltungsrat muss an der Generalversammlung einen Antrag zur Gewinnverteilung stellen und diesen genehmigen lassen.

Wie kann der Bilanzgewinn verwendet werden?

Es gibt drei Möglichkeiten zur Gewinnverwendung:

  • verteilter Gewinn, der aus dem Unternehmen fliesst: In diese Kategorie gehören Dividenden und Tantiemen. Als Dividende lässt sich derjenige Teil des Unternehmensgewinns bezeichnen, den die Teilhaber:innen sich auszahlen. Eine Tantieme ist eine ergebnisabhängige Vergütung, die meistens neben einer festen Kompensation an den Verwaltungsrat fliesst. Von Superdividenden spricht man immer dann, wenn die Dividendenzahlung 5 Prozent des eingezahlten Aktien- und Partizipationskapitals übersteigt. Dividenden und Tantiemen einer AG oder GmbH unterliegen der Doppelbesteuerung. Das heisst, sowohl bei der juristischen Person (AG oder GmbH) als auch bei der Privatperson fallen Steuern an. Zum einen muss die juristische Person eine Gewinnsteuer entrichten und zum andern müssen Inhaber:innen die Dividendeneinkünfte als Einkommen versteuern.
  • verteilter Gewinn, der im Unternehmen bleibt: Dies beinhaltet gesetzliche und freiwillige Gewinnreserven. Die gesetzliche Gewinnreserve ist die ordentliche und durch das Gesetz verlangte Zuweisung in die Reserve. Die Generalversammlung kann gemäss Artikel 672 und 673 des Schweizer Obligationenrechtes (OR) in den Statuten oder durch Beschluss die Bildung freiwilliger Reserven aus Gewinnen (freiwillige Gewinnreserven) vorsehen.
  • nicht verteilter Gewinn: Gewinn- oder Verlustvortrag ist der nicht verteilte Gewinn eines Unternehmens. Beim Gewinnvortrag handelt es sich um akkumulierte Gewinne der Vorjahre, welche das Unternehmen nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet hat. Gewinnvortrag bedeutet, dass du einen Teil des Gewinnes auf das nächste Geschäftsjahr überträgst, während bei einem Verlustvortrag die Verluste mit in Zukunft erwarteten Gewinnen verrechnet werden.

Extratipp: Nur mit den richtigen Unternehmenskennzahlen kannst du den passenden Gewinnverteilungsplan für dein Unternehmen erstellen. Mit einer voll automatisierten Buchhaltungssoftware hast du jederzeit den Überblick über die wichtigsten Geschäftszahlen. Dies hilft dabei, datenbasierte Entscheidungen zu treffen.

Das musst du bei deiner Gewinnverteilung berücksichtigen

Du darfst erst Dividenden und Tantiemen ausschütten, wenn du alle gesetzlichen und statutarischen Zuweisungen an die Reserven vorgenommen hast. Die erste Zuweisung an die gesetzlichen Reserven muss mindestens 5 Prozent des Jahresgewinnes entsprechen. Dies gilt, bis die Reserve 20 Prozent des einbezahlten Aktien- und Partizipationskapitals erreicht hat. Wenn deine Reserve noch keine 20 Prozent des Kapitals beträgt, musst du also stets 5 Prozent des Jahresgewinns in Form einer ersten Zuweisung an die allgemeine Reserve leisten. Das heisst: du darfst diesen Betrag nicht ausschütten. Das Kapital muss in der Gesellschaft blieben. Ist die Reserve höher als 20 Prozent des Kapitals, musst du diese erste Zuweisung nicht mehr leisten.

Wenn die gesetzliche Reserve weniger als 50 Prozent des Aktien- beziehungsweise Stammkapitals beträgt und sich dein Unternehmen für Superdividenden und Tantiemen entschieden hat, musst du laut der Schweizer Treuhand-Plattform treuhand-suche.ch 10 Prozent des Betrags der Superdividenden und Tantiemen in die gesetzlichen Reserven entrichten.

Was bringen freiwillige Reserven?

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen kann deine AG oder GmbH freiwillige Rücklagen bilden. Artikel 674 OR besagt, dass die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrates Reservezuweisungen beschliessen kann. Diese beschlussmässigen Reserven zählen zu den freiwilligen Reserven. Der Schweizer Business-Plattform Weka zufolge enthalten die Statuen in der Praxis jedoch «äusserst selten Vorschriften zur Bildung von über das gesetzliche Minimum hinausgehende Reserven.». Freiwillige Reserven machen besonders dann Sinn, wenn sich ein Unternehmen in einer äusserst risikobehafteten Branche oder einem herausfordernden Marktumfeld befindet.

Was gehört in einen Gewinnverteilungsplan?

Ein Gewinnverteilungsplan zeigt auf, was mit dem Bilanzgewinn deines Unternehmens passiert. Um einen Plan für die optimale Verteilung des Unternehmensgewinns erstellen zu können, musst du zuallererst den exakten Bilanzgewinn kennen. Dieser ist wie eingangs erklärt der ausgewiesene Teil des Unternehmensgewinns. Weiter sollte ein Gewinnverteilungsplan aufzeigen, welcher Gewinnanteil im Unternehmen als Reserven zurückbleibt. Beachte, dass die erste Zuweisung in die gesetzlichen Reserven 5 Prozent des Bilanzgewinnes ausmachen muss – und zwar so lange, bis die allgemeine Reserve 20 Prozent des einbezahlten Aktien- und Partizipationskapitals erreicht hat. Bei der zweiten Zuweisung sind es 10 Prozent aller ausgeschütteten Beträge, die 5 oder mehr Prozent des dividendenberechtigten Aktien- und Partizipationskapitals ausmachen. Im Gewinnverteilungsplan solltest du genau festhalten, welche Zuweisungen in die gesetzliche und allenfalls in die freiwillige Reserve vorgesehen sind.

Du darfst erst dann Dividenden und Tantiemen ausschütten, wenn alle Zuweisungen an die Reserven (gesetzlich und in den Statuten vorgeschrieben) erfolgt sind. Der Anteil des ausgeschütteten Gewinns, sollte ebenfalls im Gewinnverteilungsplan auf den ersten Blick ersichtlich sein. Trage ein, wie viele Dividenden und Tantiemen du ausgeschüttet hast. Wenn der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt ist, kannst du den verbleibenden Gewinn als neuen Gewinnvortrag in die Bilanz des Folgejahres übernehmen. Auch der Saldo, der in das neue Jahr vorgetragen wird, sollte im Gewinnverteilungsplan enthalten sein.

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